Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, Webseiten und Apps im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG mit BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Informationen zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB
Schwetzinger Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Carl-Theodor-Str. 2
68723 Schwetzingen
Telefon: 06202 205-300
E-Mail: kundenservice@schwetzinger-zeitung.de
2. Allgemeine Beschreibung
Unser Markenkern ist der unabhängige und glaubwürdige Qualitätsjournalismus, der Perspektiven erweitert und Meinungsbildung ermöglicht. Mit unseren gedruckten Angeboten, digitalen Kommunikationsplattformen und Dienstleistungen erreichen wir täglich hunderttausende Menschen. Unsere Webseiten beinhalten unter anderem Angebote zu Abonnements, Produkten, Veranstaltungen und Reisen.
3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich für uns aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum BFSG.
Diese Webseite ist mit den einschlägigen Vorgaben des BFSG und der Verordnung zum BFSGvereinbar. Sie erfüllt teilweise die Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) bis einschließlich Konformitätsstufe AA und die in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz formulierten technischen Anforderungen.
Insbesondere haben wir folgende Maßnahmen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen auf dieser Webseite umgesetzt:
- Kontrast, Schrift und Layout: Wir verwenden und unterstützen eine gut lesbare Schriftart in ausreichender Größe und Abständen, ausreichende Farbkontraste für alle Texte und visuellen Elemente, typische Browser- und Betriebssystem-Einstellungen für Zoom-Funktion oder Schriftskalierung.
- Alternativen: Wir bieten Alternativen zu Nicht-Text-Inhalten, Bilder und Grafiken verfügen über verständliche Alternativtexte.
- Tastaturbedienbarkeit: Sämtliche Funktionen sind per Tastatur erreichbar. Die Reihenfolge der Fokussprünge folgt einer intuitiven Struktur. Beim Navigieren mit der Tastatur werden aktive Elemente klar hervorgehoben.
- Komplexität und Beschränkungen: Wir verzichten auf komplexe Pfadbewegungen wie Drag-and-Drop und auf Zeitbegrenzungen.
- Auditive Alternativen: Teilweise erfordern unsere Funktionen kein Hörvermögen.
- Schutz vor visuellen Reizen: Wir vermeiden visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Wir arbeiten fortwährend daran, die Zugänglichkeit dieser Webseite zu verbessern.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.